Brandschutz – Was bei Renovierung und Sanierung zu beachten ist

Sobald die kalte Jahreszeit kommt, sollte es besonders daheim sehr gemütlich sein. Was gibt es Schöneres, als den Kamin anzumachen und die Kerzen flackern zu lassen!

Allerdings bergen genau diese Gemütlichkeit und Romantik auch ihre Gefahren. Grund genug, sein Augenmerk auf eine fachgerechte Elektro- und Rauchmelder-Installation zu richten.

Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bieten sich an, sich über den Brandschutz Gedanken zu machen. In diesem Zusammenhang sollte man auch daran denken, wichtige Papiere und Bargeld ausreichend zu schützen, dafür bietet sich ein Tresor an. Natürlich ist es unbedingt erforderlich, dass der Tresor feuerfest ist, da im Brandfall diese Dinge ansonsten verloren wären.

Brandschutz im privaten Bereich

Während sich bei einer gewerblichen Sanierung immer Fachplaner und Brandschutzexperten um den notwendigen Brandschutz kümmern, sind Privatleute in dieser Hinsicht meist auf sich selbst gestellt, um die Sanierungskosten nicht übermäßig in die Höhe zu treiben. Wer hier für die erforderliche Sicherheit sorgen möchte, der sollte sich für Dämmstoffe entscheiden, die in die europäische Baustoffklasse A1 eingestuft sind.

Die Baustoffklasse besagt, dass es sich hierbei um Dämmstoffe handelt, die als nicht brennbar eingestuft sind. Dazu zählen zum Beispiel Beton, Zement, Gips, Ziegel und Mineralfasern. Auch beim Heimwerken sollten diese Empfehlungen berücksichtigt werden.

Die Wahl der richtigen Baustoffe verbessert den Brandschutz deutlich. Fakt ist, das Haus ist umso sicherer, je länger ein Baustoff den Flammen widersteht. Im Idealfall sollte man sich hier für Baustoffe der höchsten europäischen Brandschutzklasse A1 entscheiden, denn diese sind nicht brennbar und zugleich extrem hitzebeständig.

Derartige Baumaterialien können einem eventuellen Feuer lange standhalten. Die Folgeschäden halten sich dadurch häufig deutlich in Grenzen.

Planbare Sicherheit

Wenn es um die Sanierung oder die Renovierung des Eigenheims geht, dann dreht sich hier meistens alles um den Energieverbrauch, um den Werterhalt und um noch mehr Wohnkomfort. Die besten Voraussetzungen, um dies zu erreichen, bietet die fachgerechte Dämmung mit nicht brennbaren Baustoffen.

Diesbezüglich überzeugen vor allem die Baustoffe wie Porenbeton, Ziegel oder Platten aus Mineralwolle. Diese Materialien sorgen sowohl für niedrige Heizkosten als auch für ein ausgeglichenes Raumklima. Grund dafür ist ihre geringe Wärmeleitfähigkeit.

Gleichzeitig schützen diese Baustoffe aber auch noch aufgrund ihrer Materialstruktur vor Lärm – entweder von außen oder den anliegenden Nebenräumen. Da diese Stoffe weder brennen noch glimmen, sorgen sie dafür, dass sich ein Feuer nicht ausbreiten kann.

Besonders wichtig ist aber auch, dass diese Materialien keinerlei giftige Gase entwickeln. Das sorgt dafür, dass man vor gefährlichen Rauchvergiftungen wirkungsvoll geschützt wird. Hier sorgt man also nicht nur für den gewünschten Komfort und die Gemütlichkeit, sondern auch für die dringend notwendige Sicherheit im Brandfall.

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Dem Feuer keine Chance geben

Ein Wohnungsbrand findet viel häufiger statt, als die meisten Menschen es für möglich halten, denn in Deutschland bricht alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand aus. Grund genug, warum das Thema Brandschutz bei jeder Sanierung und Renovierung ganz oben auf der Agenda stehen sollte.

Brandschutz sollte genau aus diesem Grund den gleichen Stellenwert bei der Modernisierung einnehmen wie die Wärmedämmung und der Schallschutz. Die Baumaterialien, die hier zum Einsatz kommen, sind aber nicht nur für die Eindämmung des Feuers sehr wichtig, sondern vor allem geht es darum, keiner Rauchvergiftung ausgesetzt zu werden.

Wichtig ist, dass Baustoffe selbst bei extrem hohen Temperaturen von über 1.000 °C keine giftigen Rauchgase freisetzen sollten. Eine weitere wichtige Rolle spielt zudem eine geringe Rauchentwicklung. Sollte der Brandfall eintreten, ist es dann noch möglich, dass sich die Bewohner selbst in Sicherheit bringen können.

Das besagt die Brandschutzordnung

Alle Schutzmaßnahmen, die der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, werden als Brandschutz bezeichnet. Zum Brandschutz gehören zudem die Rettung und auch wirkungsvolle Löscharbeiten.

In den Bauvorschriften bezüglich des Brandschutzes müssen folgende Aspekte gegeben sein:

  • Im Falle eines Brandes, müssen Fluchtmöglichkeiten geboten werden, die baulich so konzipiert sind, dass sie einem Brand möglichst lange standhalten können.
  • Tragende Bauteile müssen möglichst lange einem Einsturz standhalten.
  • Es muss verhindert werden, dass im Brandfall andere Räume im Gebäude oder das Nachbargebäude vom Brand erfasst werden.

Unterschiede zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass zum einen die Entstehung eines Brandes und zum anderen die Ausbreitung entweder ganz verhindert oder zumindest deutlich eingeschränkt wird. Insgesamt gibt es drei Kategorien, in die sich diese Art des Brandschutzes einteilen lässt.

Zum einen geht es hier um den baulichen Brandschutz, zum anderen um den anlagentechnischen Brandschutz sowie um den organisatorischen Brandschutz. Nur wenn alle 3 Kategorien gleichermaßen Beachtung finden, hat man für einen optimal vorbeugenden Brandschutz gesorgt.

Baulicher Brandschutz

Inbegriffen sind hier sämtliche Brandschutzmaßnahmen, die an einem Gebäude vorhanden sein sollten. Diese baulichen Maßnahmen gelten sowohl für alle verwendeten Materialien als auch für die Errichtung und Freihaltung von Fluchtwegen und Brandwänden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Es sind alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen inbegriffen, die zur Verhütung von Bränden eingebaut worden sind.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Feuerlöschanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Feuerschutztüren

Organisatorische Maßnahmen

Inbegriffen sind hier sämtliche Maßnahmen, die zum einen die Brandgefahr verringern und zum anderen die Bekämpfung eines Brandes verbessern sollen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Verhütung von Bränden
  • Bekämpfung von Brandschäden
  • Sicherstellung der Wirksamkeit, der baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen

Abwehrender Brandschutz

Erst dann, wenn es doch zum Brandfall gekommen ist, greift der abwehrende Brandschutz. Während der vorbeugende Brandschutz in Händen des Eigentümers liegt, obliegt der abwehrende Brandschutz der Feuerwehr.

Hat der vorbeugende Brandschutz versagt, tritt der abwehrende Brandschutz in Kraft. Neben dem Löschen des Feuers sollen hier aber auch Begleitschäden verhindert werden. Gemeint sind damit zum Beispiel Schäden, die aufgrund folgender Faktoren entstehen.

  • Rauch
  • Löschwasser
  • Ausfälle

Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung bezeichnet man die Regelung bezüglich des Verhaltens von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall. Es gibt allerdings keine bundeseinheitliche Ordnung, wie genau die Brandschutzordnung auszusehen hat.

Arbeitsstätten müssen umfassende und passende Informationen an die Betriebsangehörigen weitergeben. Die Brandschutzordnung ist grundsätzlich in drei unterschiedliche Teile gegliedert.

Teil eins betrifft generell das Verhalten aller Menschen, die sich im Falle eines Brandes im Gebäude befinden. So muss eine solche Verordnung zum Beispiel in einem Mietshaus gut sichtbar aufgehängt sein. Die beiden anderen Teile beziehen sich auf gewerbliche Gebäude.

 

Foto: © wsf-f /stock adobe

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