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Herstellungskosten

Wer eine Immobilie vermietet, sollte sich mit den Herstellungskosten auskennen. Denn hier geht es um teils hohe Summen und deren teilweise Erstattung durch das Finanzamt. Denn Herstellungskosten lassen sich durch Abschreibung über die Nutzungsdauer geltend machen – Stichwort AfA (Abschreibung für Abnutzung). Abhängig vom Baujahr einer Immobilie lassen sich pro Kalenderjahr lassen bis 2,5 Prozent der Aufwendungen linear abschreiben. Um alle Steuervorteile aus den Herstellungskosten herauszuholen, ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema an seinen Steuerberater zu wenden.

Modernisieren. Renovieren. Sanieren.
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