Die richtige Türhöhe – Mindestmaße von Durchgängen

Es gibt zwar viele kleine Menschen, allerdings steigt die Durchschnittsgröße, sodass es immer mehr große Menschen gibt. Diese Tatsache hat auch Auswirkungen darauf, was nach Meinung von Mietern oder Bauherrn eine angemessene Höhe für Türen wär. Die auseinandergehenden Meinungen führten immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Zu niedrige Tür als Mangel?

Die Klage eines Wohnungskäufers, der eine vom Bauträger eingebaute Tür mit einer Höhe von 1,91 Meter als einen Mangel betrachtete und im Jahre 2009 vor Gericht zog, führte zu einem Urteil vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 37 O 57/07) im selben Jahr. Der Kläger wollte den Einbau einer Tür mit größerer Höhe erreichen, da ihm die Maße der vorhandenen Tür als nicht zeitgemäß erschienen. Der Kläger hatte die Wohnung erworben und bezog sich in seiner Klage auf den Umstand, dass die Wohnungseingangstür, welche Gegenstand der Klage war, zum sogenannten Gemeinschaftseigentum im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehörte.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Mietmängel und Mietminderung*
  • Noack, Birgit (Autor)

Urteil teilweise zugunsten des Klägers

Das zuständige Landgericht stimmte der Argumentation des Klägers zu, wonach die Höhe der Tür von gemessenen 1,91 Meter nicht angemessen sei. Zwar bestünde nicht die Notwendigkeit, die Tür gemäß DIN 18100, 18101, 18111 und 18202 auf eine Durchgangshöhe von 2,13 Meter zu erweitern. Es sei aber geboten, die Durchgangshöhe auf 1,93 Meter zu erhöhen, um sie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Toleranzen auf den heutigen Stand der Technik zu bringen.


Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.awin1.com zu laden.

Inhalt laden


Die bisherige Höhe von 1,91 Meter wurde vom Landgericht als sogenannter Sachmangel erkannt, und zwar gemäß § 633 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die vom Kläger vorgenommene Minderung des Kaufpreises wurde durch das Landgericht für nicht rechtmäßig erklärt. Ursächlich für diese Entscheidung war, dass die Tür zum Gemeinschaftseigentum zählt, weshalb der Kläger seine Ansprüche nur in Gemeinschaft mit den anderen Wohnungseigentümern hätte geltend machen müssen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar

Modernisieren. Renovieren. Sanieren.
Logo