Die Kosten einer Immobilienbewertung variieren je nach Art des Gutachtens und dem damit verbundenen Aufwand. Nachfolgend werden die gängigen Bewertungsmethoden sowie deren preisliche Einordnung erläutert.
Immobilienbewertung durch ein Privatgutachten
Die Gebühren für Privatgutachten orientieren sich an der BVS-Honorarrichtlinie. In der Regel liegt die Vergütung zwischen 0,5 % und 1,5 % des Verkehrswertes einer Immobilie, wobei zusätzlich Umsatzsteuer und etwaige Auslagen anfallen. Die Wertermittlung kann abhängig von der Komplexität entweder der Normalstufe oder der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden.
Als erschwerende Faktoren gelten unter anderem:
- bestehende Erbbaurechte
- Nießbrauchs-, Wohnungs-, Leitungs- oder Wegerechte
- Grundstücksenteignungen oder Umlegungen
- steuerliche Bewertungen
- mehrere Gebäude auf einem Grundstück
- Bewertungen zu unterschiedlichen Stichtagen
Für besondere Leistungen, wie die Beschaffung von Grundbuch- und Katasterunterlagen oder erschwerte örtliche Gegebenheiten, können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Kosten werden in solchen Fällen individuell festgelegt.
Falls erforderliche Unterlagen nicht vorliegen und selbst nicht beschafft werden können, bieten Experten Unterstützung an. Die Auslagen für diese Dienstleistung werden in der Regel transparent nach Absprache und mit Beleg weiterberechnet.
Immobilienbewertung durch Gerichtsgutachten
Für gerichtliche Gutachten gelten seit dem 1. Juli 2004 die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Sätzen und hängt von der jeweiligen Verfahrensart sowie dem erforderlichen Umfang des Gutachtens ab.
Kurzbewertung einer Immobilie
Eine Kurzbewertung ist eine wirtschaftliche Alternative zum vollständigen Verkehrswertgutachten. Sie ermöglicht eine nachvollziehbare Einschätzung des Marktwerts einer Immobilie, ist jedoch nicht rechtsgültig vor Gerichten oder Behörden und dient ausschließlich privaten Zwecken. Diese Form der Bewertung eignet sich vor allem für:
- Einfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
Es werden jedoch keine Belastungen oder Rechte in Abteilung II des Grundbuchs berücksichtigt. Falls solche Faktoren eine Rolle spielen, ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.
Die Kosten einer Kurzbewertung sind variabel, da sie vom Immobilienwert und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand abhängen. Als Richtwert kann von einem Betrag ab 1.390 Euro plus Umsatzsteuer und Auslagen ausgegangen werden. Eine genauere Kostenschätzung erfolgt nach individueller Prüfung des Objekts.
Immobilien-Kaufberatung
Für eine Kaufberatung, die insbesondere Kaufinteressenten eine Entscheidungsgrundlage bietet, wird zum Beispiel in der Region Nürnberg und Umgebung ein Honorar ab 500 Euro zzgl. Umsatzsteuer angesetzt. Dies gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sofern keine besonderen Erschwernisse vorliegen.
Fazit
Die Wahl des passenden Gutachtens oder einer Beratung hängt von der individuellen Situation ab. Während eine Kurzbewertung für eine erste Einschätzung des Marktwerts genügt, sind Privat- und Verkehrswertgutachten ausschlaggebend für rechtliche und finanzielle Entscheidungen.
Gerichtsgutachten folgen gesetzlichen Vorgaben, und eine Kaufberatung kann vor finanziellen Fehlentscheidungen schützen. Die exakten Kosten werden anhand der jeweiligen Immobilie und des Bewertungsaufwands festgelegt.