Ein Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät senkt Energiekosten, reduziert Emissionen und schützt dadurch die Umwelt. Dies allein sind gute Gründe, sich unabhängiger vom Energieversorger zu machen und über ein Balkonkraftwerk nachzudenken. Zu kompliziert? Das war einmal, denn es gibt Neuerungen und Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken in Deutschland. Lesen Sie in diesem Ratgeber, was sich geändert hat und was Sie beachten müssen.
Balkonkraftwerk – aktuelle Gesetze und Beschränkungen
Das Jahr 2024 war ein gutes Jahr für alle, die sich für ein Balkonkraftwerk entschieden haben. Denn seit dem Mai existieren weniger Hürden, um als Privatperson auf dem Balkon selbst Strom zu erzeugen.
Mit dem Solarpaket I ist es einfacher geworden, ein Steckersolargerät zu installieren und zu betreiben. Sie gilt als EEG-Anlage. Deshalb gelten für sie die Regeln und Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Ein relevantes Gesetz für Balkonkraftwerkbetreiber ist zudem das Umsatzsteuergesetz. Denn seit dem Jahr 2023 fällt die Umsatzsteuer beim Kauf eines Balkonkraftwerkes weg. Dadurch sparen Sie 19 Prozent. Diese Ersparnis erhalten Sie zudem beim Erwerb des Speichers und des Zubehörs.
Mit Ihrem Balkonkraftwerk sind Sie Betreiber einer kleinen Solaranlage. Deshalb brauchen Sie keine EEG-Umlage zu bezahlen.
Rechtlicher Rahmen für Balkonkraftwerke in Deutschland
Grundlage für den rechtlichen Rahmen für Balkonkraftwerke ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es regelt die Förderung von Photovoltaikanlagen sowie die Einspeisevergütung.
In der Landesbauordnung finden Sie die baulichen Anforderungen und die Genehmigungspflichten für ein Balkonkraftwerk.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt, wie es sich verhält, wenn Sie als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben möchten.
Anmeldung und Genehmigungspflichten
Ganz ohne Bürokratie geht es auch im Jahr 2025 nicht. Betreiben Sie ein Balkonkraftwerk, ist die Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme der Anlage Pflicht. Sonst drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, da eine Nichtregistrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Seit April 2024 fällt die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber weg. Es reicht die Eintragung ins Register, die weniger als zehn Minuten erfordert.
Erkundigen Sie sich beim Bauamt, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Balkonkraftwerk benötigen, denn das Anbringen am Gebäude gilt als geringfügige bauliche Veränderung. Deshalb könnte in Ausnahmefällen eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Insbesondere brauchen Sie eine Genehmigung, wenn Sie das Kraftwerk in einem denkmalgeschützten Gebäude betreiben. Beachten Sie, dass für energetische Sanierungsmaßnahmen und auch für Balkonkraftwerke regional andere Vorschriften gelten können.
Leistungsgrenzen und rechtliche Anforderungen
Leistungsgrenzen
Die Leistungsgrenzen für Wechselrichter liegen nach der Norm VDE AR-N 4105-2018:11 bisher bei 600 Watt, ab dem dritten Quartal 2025 bei maximal 800 Watt. Die Leistungsgrenze für angeschlossene Module ist auf 2.000 Watt begrenzt.
Der Zähler
Betreiben Sie ein Balkonkraftwerk, benötigen Sie einen rücklaufgesperrten oder in einigen Netzregionen einen Zweirichtungszähler. Den Austausch nimmt der Netzbetreiber kostenfrei für Sie vor. Bis dies geschieht, ist es Ihnen erlaubt, die Anlage bereits in Betrieb zu nehmen.
Ob ein Austausch tatsächlich erforderlich ist, prüft der Netzbetreiber bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks.
Weiteres
Zudem sollten die Balkonkraftwerke eine CE-Kennzeichnung besitzen. Diese zeigt an, dass das Gerät den europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Trägt der Wechselrichter die Zertifizierung nach VDE AR-N-4105 entspricht er den Netzanschlussregeln. Für den Anschluss ist ein Schukostecker geduldet, ein Wieland-Stecker dagegen erlaubt. Pflicht ist, dass der Wechselrichter über eine ENS-Schutzfunktion (Netzüberwachung mit Abschaltung) verfügt.
Die Verbraucherzentrale ist angehalten, darauf zu achten, dass Hersteller den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.
Maximale zulässige Leistung
Einspeisung ins Hausnetz: 800 Watt
Leistung des Wechselrichters (AC): maximal 800 Watt
Photovoltaik-Modulleistung (DC): maximal 2000 Watt Peak (Wp)
Anforderungen an Wechselrichter und Sicherheit
Welche Sicherheitsvorgaben in Deutschland für Balkonkraftwerke gelten, ist noch in der Schwebe. Bis die neue Richtlinie E DIN VDE V 0126-95 beschlossen worden ist, gelten als technische Grundlage für Balkonkraftwerke die Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V (VDE).
Diese besagen, dass das Relais des Wechselrichters für Netz- und Anlagenschutz eine Zertifizierung nach den Normen VDE-AR_N4105:2018 und EN50549-1:2019 braucht.
Ein weiterer Sicherheitsstandard ist der der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Deshalb sollte Ihr Balkonkraftwerk neben dem CE-Kennzeichen das DGS-Prüfzeichen besitzen.
Auch der Steckertyp ist für die Sicherheit relevant. Besonders sicher ist der Wieland-Stecker, den nur eine zertifizierte Elektrofachkraft anbringen darf.
Diese Methode des Anschlusses ist veraltet. Es reicht aus, einen klassischen Schukostecker zu nutzen. Diese Anschlussart ist sicher, wenn der Wechselrichter zertifiziert ist und einen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) integriert. Dieser bewirkt, dass wenn das Gerät einen Fehlerstrom durch Feuchtigkeit oder beschädigte Leitungen erkennt, der Stromkreis in Sekundenschnelle unterbrochen wird.
Sicherheit bei der Montage
Auch wenn ein Balkonkraftwerk selbst installiert werden darf, sind einige wichtige Dinge bei der Installation zu beachten.
Verwenden Sie ausschließlich Geräte mit geprüfter Qualität. Achten Sie auf CE-DGS- und VDE-Prüfzeichen.
Die Halterungen des Balkonkraftwerks muss so stabil sein, dass es widrigen Wetterbedingungen wie starken Winden standhält.
Prüfen Sie, ob die Statik es erlaubt, die Module an Balkonbrüstungen anzubringen. Stellen Sie sicher, dass sie nicht dauerhafter Nässe ausgesetzt sind, denn diese sind lediglich spritzwassergeschützt. Besser ist ein überdachter Standort. Auch stehendes Wasser, in dem Kabel liegen, mindert die Sicherheit beim Betreiben der Anlage.
Beachten Sie, dass Wechselrichter beim Betrieb Wärme abgeben. Verhindern Sie durch eine ausreichende Belüftung, dass sich die Wärme staut. Deshalb halte ausreichend Abstand zu Objekten wie Wände und Fassaden.
Sicherheit hat Priorität, gleich, ob Sie einen Speicher für Ihr Balkonkraftwerk nutzen oder nicht: Halten Sie auf jeden Fall Zugänge zum Stromnetz für Wartungsarbeiten und für Notfälle frei.
Um das Netz nicht zu überlasten, sind Mehrfachsteckdosen tabu. Schließen Sie Ihr Balkonkraftwerk immer über eine Wandsteckdose an.
Mietwohnung und Eigentum – Rechte und Pflichten
Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, sofern keine berechtigten Einwände bestehen.
Das Balkonkraftwerk muss technisch geeignet und fachgerecht installiert werden. Zudem muss es den Sicherheitsstandards, der Brandsicherheit und der elektrischen Sicherheit entsprechen.
Darüber hinaus sollte der Mieter dem Vermieter sein Vorhaben rechtzeitig mitteilen und ihm alle relevanten Informationen und Dokumente übergeben.
Für die Kosten der Anschaffung und der Installation sowie des Betriebes des Balkonkraftwerks ist der Mieter selbst zuständig. Zudem kann der Vermieter einen Rückbau bei Auszug verlangen.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zudem verweigern, wenn das Balkonkraftwerk eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebäudes oder für andere Mieter darstellt.
Es dürfen weder dem Vermieter noch anderen Mietern Nachteile durch die Installation entstehen.
Bedenken Sie zudem, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden die Installation den Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstehen könnte.
Hat der Vermieter etwas dagegen, dass Sie ein Balkonkraftwerk betreiben, steht er in der Pflicht, diese zu begründen. Ohne Grund ist eine Ablehnung nicht zulässig.
Fazit: Was Balkonkraftwerk-Betreiber wissen müssen
Der Gesetzgeber hat mit den Vereinfachungen durch das Solarpaket 1 vielen Hauseigentümern und Mietern einen Anreiz geschaffen, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Damit können Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten und Ihre Stromrechnung senken.
Dennoch erfordert der Betrieb eine Registrierung Ihres Kraftwerks sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Mieter fragen vor der Anschaffung und dem Betrieb eines Balkonkraftwerks Ihren Vermieter, auch wenn dieser die Anlage nicht grundlos ablehnen darf.
