Einspeisevergütung für Solar – Höhe & Voraussetzungen

Es gab eine Zeit, da haben einige wenige mit der Idee, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren und den Strom zum größten Teil einzuspeisen, eine Menge Geld verdient.

Als im Jahr 2000 die Einspeisevergütung noch bei 50 Cent pro Kilowattstunde lag, waren große Dächer mit Solaranlagen so etwas wie eine Gelddruckmaschine. Das hat sich inzwischen verändert. Die Einspeisevergütung liegt heute – im Gegensatz zu damals – deutlich unter dem durchschnittlichen Strompreis, und damit ist es viel interessanter geworden, den eigenen Strom auch selbst zu verbrauchen.

Doch das funktioniert leider nicht immer. Außerdem kann die Einspeisevergütung auch heute noch immer ein guter Zuverdienst sein. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, wie genau das mit der Einspeisevergütung funktioniert und wer von dieser Einnahmemöglichkeit profitieren kann.

Was ist die Einspeisevergütung?

Für Besitzer eines kleinen Balkonkraftwerkes stellt sich diese Frage nicht – doch wer über die Anschaffung einer Solaranlage nachdenkt, sollte sich vorher auch einmal mit dem Thema Einspeisevergütung befassen. Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wächst weiter. Immerhin schon 2,2 Millionen waren es bereits im Juni 2022. Bis heute dürfte sich die Zahl erheblich erhöht haben.

Das hat gute Gründe. Zum einen ist Strom nunmehr so teuer wie selten zuvor. Das bedeutet, dass jede durch die eigene Solaranlage erzeugte Kilowattstunde bares Geld einspart. Zum anderen gibt es die Einspeisevergütung, die ein weiterer Anreiz sein soll, um möglichst viel Solarstrom zu produzieren und soweit es geht auch das öffentliche Stromnetz davon profitieren zu lassen.

Das Kernproblem bei Solaranlagen ist, dass diese nicht 24 Stunden am Tag Strom produzieren. Eine wirklich nennenswerte Stromproduktion erfolgt vor allem in Zeiten, in denen die Solaranlage direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gab es im Jahr 2022 fast 2.000 Sonnenstunden.

In dieser Zeit wird der meiste Strom produziert. Oft sind es aber gerade diese Stunden, in denen vergleichsweise wenig Strom verbraucht wird. Tagsüber, wenn die Sonne scheint, brauchen die wenigsten Räume im Haus künstliches Licht. Auch sonst ist der Stromverbrauch in den meisten Haushalten in Deutschland in den frühen Morgenstunden und in den Nachmittags- und Abendstunden am höchsten.

Damit wird also in Sonnenstunden und vor allem an sonnigen Tagen viel mehr Strom produziert, als Sie selbst in Ihrem Haushalt verbrauchen könnten. Um hier für einen gewissen Puffer für den Abend oder für die dunkle Jahreszeit zu sorgen, gibt es die Möglichkeit, Stromspeicher zu installieren.

Doch wenn dieser voll ist, würde der Strom, der über die Speicherkapazität hinaus produziert wird, quasi ungenutzt verpuffen. Um genau das zu vermeiden, wird nicht vom Haushalt des Stromproduzenten genutzter Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das wiederum wird von Ihrem Energieversorger mit der sogenannten Einspeisevergütung entlohnt.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Faktoren, die sich auf die tatsächliche Höhe der Ihnen zustehenden Einspeisevergütung auswirken. Da wäre beispielsweise der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solar- oder Photovoltaik-Anlage. Denn die zu diesem Zeitpunkt geltende Einspeisevergütung wird für 20 Jahre festgeschrieben. Das bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie für diesen Zeitraum auf jeden Fall mit der Vergütung rechnen können, auf die Sie sich zum Zeitpunkt der Installation Ihrer Anlage eingestellt haben.

Der Nachteil dabei ist natürlich, dass Sie von steigenden Vergütungen nicht profitieren würden. Hier muss man allerdings festhalten, dass die Einspeisevergütung unter dem Strich seit Jahren kontinuierlich sinkt.

Abhängig ist die Höhe der Einspeisevergütung in Ihrem Fall von drei Fakten:

  • Der Leistung Ihrer Solar- oder Photovoltaikanlage
  • Ob Sie eine Teil- oder eine Volleinspeisung vornehmen
  • Ob Sie sich für eine klasse Einspeisevergütung entschieden haben oder für eine Direktvermarktung

Bei der Vergütung gelten seit Juli 2022 für Personen, die sich für eine Teileinspeisung entschieden haben, die folgenden Sätze:

  • Solaranlagen bis 10 kwp mit fester Vergütung = 8,20 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 8,60 ct/kWh
  • Solaranlagen bis 40 kwp mit fester Vergütung = 7,10 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 7,50 ct/kWh
  • Solaranlagen bis 100 kwp mit fester Vergütung = 5,80 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 6,20 ct/kWh

Für Volleinspeiser gelten folgende Vergütungssätze:

  • Solaranlagen bis 10 kwp mit fester Vergütung = 13,00 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 13,40 ct/kWh
  • Solaranlagen bis 40 kwp mit fester Vergütung = 10,90 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 11,30 ct/kWh
  • Solaranlagen bis 100 kwp mit fester Vergütung = 10,90 ct/kWh / mit Direktvermarktung = 11,30 ct/kWh

Lohnt es sich für einen Privathaushalt?

Auf den ersten Blick mag man meinen, dass sich eine Volleinspeisung deutlich eher lohnen würde als eine Teileinspeisung. Denn wer keinen Strom für den eigenen Gebrauch abzwackt, kann teilweise bis zu 5 ct/kWh mehr bekommen. Allerdings dürfen Sie dabei nicht vergessen, dass der Strom, den Sie von Ihrem Energieversorger abnehmen, deutlich teurer ist als das, was Ihnen Ihr Energieversorger für den zur Verfügung gestellten Strom zahlt.

Eine Solaranlage auf dem Dach lohnt sich heute auf jeden Fall nach wie vor – allerdings nicht mehr so sehr, um durch die Einspeisevergütung gutes Geld zu verdienen. Viel mehr, weil die eigene Solaranlage die notwendige Abnahme von teurem Strom von Ihrem Energieversorger deutlich reduzieren kann. Überschüsse über den eigenen Verbrauch und die Kapazität Ihres Stromspeichers, wenn denn einer vorhanden ist, können dann immer noch zu den Sätzen für Teileinspeiser verkauft werden.

Gut zu wissen

Bei Anlagen die größer als 10 kwp sind, wird die Einspeisevergütung anteilig berechnet. Das bedeutet etwa bei einer 40 kwp-Anlage folgende Berechnung:

(10 x 8,2 + 30 x 7,1) / 40 = 7,4 ct/kWh

Wer erhält die Einspeisevergütung?

Damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten können, muss die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Erfolgt eine der beiden Meldungen nicht fristgerecht – also nicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – kann keine Einspeisevergütung mehr gezahlt werden. Außerdem wird ein Bußgeld fällig.

Einspeisevergütung als Einnahme

Der Verkauf von selbst produziertem Strom macht Sie automatisch zum Unternehmer – allerdings wissen das die meisten erst einmal gar nicht. Um das Prozedere zu vereinfachen und vor allem, um vielen Menschen die Angst vor der Installation einer Solaranlage zu nehmen, hat der Staat das in den letzten Jahren deutlich angepasst.

So wurden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erst im Jahr 2023 gelockert. Photovoltaikanlagen bis 30 kwp gelten steuerrechtlich betrachtet als begünstigte Anlagen. Für diese gelten einfache Steuerregelungen. Hier können Sie sogar einen Antrag auf „Liebhaberei“ stellen – dann kann eine komplette Befreiung von der Steuerpflicht erfolgen.

Für Anlagen ab 30 kwp gilt weiterhin die Regelbesteuerung. Was das Thema Umsatzsteuer angeht, kann in den meisten Fällen die Kleinunternehmerregel gezogen werden. Damit müsse Sie keine Mehrwertsteuer abführen.

Fazit

Noch im Jahr 2000 war die Einspeisevergütung eine sehr lohnende Einnahmequelle. Das hat sich inzwischen geändert. Heute lohnt es sich eher, soviel Strom wie möglich für den Eigenverbrauch abzuzwacken, um die eigenen laufenden Stromkosten zu reduzieren. Hiernach können überschüssige Strommengen noch immer für die für Ihre Anlage gültige Einspeisevergütung eingespeist werden.

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