Welche Umzugskosten Steuern sparen

Welche Kosten bei einem Umzug Steuern sparen
Welche Kosten bei einem Umzug Steuern sparen

Wer an einen neuen Wohnort, etwa in das pulsierende Leben der Bundeshauptstadt Berlin, umziehen möchte, der kann mit den Kosten des Umzugs Steuern sparen. Allerdings kommt es hier sehr stark auf den Anlass des Umzugs an. Die Details im Überblick.

Insbesondere bei einem beruflich bedingten Umzug lassen sich bestimmte Aufwendungen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen. Welche Kosten bei einem Umzug Steuern sparen, sollte man stets mit seinem Steuerberater besprechen.

In welcher Form lassen sich Umzugskosten absetzen?

Abhängig davon, ob ein Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig ist, gelten unterschiedliche Regeln. Prinzipiell ist zu klären, in welche der folgenden Kategorien die Umzugskosten gehören:

  • Werbungskosten (Anlage N)
  • Betriebsausgaben
  • Sonderausgaben
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • außergewöhnliche Belastung (bei Umzug aus gesundheitlichen Gründen)

Wer beispielsweise ein Umzugsunternehmen in Berlin suchen und mit der Durchführung des Wohnortwechsels beauftragen möchte, sollte unbedingt mehrere Angebote einholen und diese aufbewahren. In diesen Angeboten und vor allem in den späteren Rechnungen sind etwa die Beförderungskosten, das Ein- und Auspacken und/oder die Montage von Mobiliar (z. B. der Einbauküche) aufgeführt. Diese lassen sich später beim Finanzamt Steuern sparend geltend machen. Allerdings muss man jederzeit damit rechnen, dass die Finanzbehörde Angebote, Rechnungen oder Quittungen als Nachweis für getätigte Zahlungen anfordert.

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Welche Kosten sind für den Umzug steuerlich absetzbar?

Der Gesetzgeber hat im Bundesumzugskostengesetz bestimmt, dass ein beruflich bedingter Umzug für den Steuerpflichtigen nicht zu einem finanziellen Nachteil führen darf. Aus diesem Grund gibt es Umzugskosten, die man in der Einkommensteuererklärung oder der freiwilligen steuerlichen Antragsveranlagung geltend machen darf. Dazu gehören vor allem die folgenden Aufwendungen:

  • Pauschalbetrag für Umzugskosten (ab April 2019 für Singles: 811 Euro, Alleinerziehende und Ehepaare: 1.622 Euro, pro Kind: 357 Euro; Achtung: der Betrag wird regelmäßig erhöht)
  • 50 Prozent Zuschlag zur Pauschale bei mehreren beruflich bedingten Umzügen innerhalb von fünf Jahren
  • 2.045 Euro für privaten Nachhilfeunterricht für im umgezogenen Haushalt lebende Kinder (Achtung: der Betrag wird regelmäßig erhöht)
  • Reisekosten, die im Rahmen der Umzugsvorbereitung anfallen
  • Makler- und Besichtigungskosten
  • Gebühren für das Ummelden bei der zuständigen Behörde
  • Kosten für Telefonanschluss
Siehe auch  Umzug von der Wohnung in ein Haus

Umzugskosten absetzen – ein Steuerberater hilft

Ein Vorteil von kompetenten Umzugsunternehmen in Berlin ist, dass sie bei der Buchung ihrer Dienstleistungen diese sehr genau in ihren Abschluss-Rechnungen auflisten. So sieht der Auftraggeber sofort, welche Leistung zu den absetzbaren oder nicht abzugsfähigen Umzugskosten gehören. Leider ist das deutsche Steuerrecht sehr komplex, sodass man als Nichtfachmann schnell die Übersicht verliert. Etwa was man an welcher Stelle der Einkommenssteuererklärung eintragen muss, um die verschiedenen Umzugskosten mit dem Finanzamt Steuern sparend abzurechnen.


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Am besten lässt man sich von einem Steuerberater unterstützen, übergibt ihm alle relevanten, vom Umzugsunternehmen ausgestellten Rechnungen und lässt die entsprechenden Beträge von ihm in die richtigen Kategorien der Steuererklärung eintragen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle abzugsfähigen Umzugskosten auftauchen und man Steuern sparen kann. Ein Steuerberater kostet zwar Geld, sein Honorar wird aber meist durch die Höhe der Steuerersparnis mehr als ausgeglichen.

Verfasst von Antje Schweizer