Sichtschutz eine bauliche Veränderung?

Sichtschutz
Sichtschutz

Ein Sichtschutz dient der Wahrung der eigenen Privatsphäre. Gerade in größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen zum Zwecke des Sichtschutzes vorzunehmen. Allerdings darf man nicht einfach tun, was man möchte. Man muss sich an Vorgaben halten des Gesetzgebers oder auch der Eigentümergemeinschaft halten.

Ist ein Sichtschutz ein Eingriff in die Bausubstanz?

Um seine Privatsphäre besser zu schützen, errichtete ein Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage auf seinem Balkon einen Sichtschutz zum danebengelegenen Balkon. Allerdings tat er dies ohne Rücksprache mit dem Nachbarn und war der Auffassung, dass es sich bei dem Schutz nicht um einen Eingriff in die Bausubstanz handelte. Der Nachbar klagte vor dem Landgericht Itzehoe (Aktenzeichen 1 S (W) 1/07) und wollte die Entfernung des Sichtschutzes durchsetzen, da sein ehemals großzügiger Balkon von diesem verändert worden sei, vor allem durch die Beeinträchtigung der bisher freien Sicht.

Die bauliche Substanz wird durch Sichtschutz verändert

Das Landgericht gab dem Kläger Recht und entschied, dass es sich bei dem errichteten Sichtschutz sehr wohl um eine bauliche Veränderung handelte. Diese Veränderung sei rückgängig zu machen. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter an, dass der Beklagte keinerlei Anspruch auf einen solchen Sichtschutz geltend machen könne, da ein solcher beim Kauf der Wohnung ebenfalls nicht existiert habe.



Der Beklagte habe ja damals diesem Zustand durch Unterzeichnung des Kaufvertrags zugestimmt. Der Nachbar muss die nachträgliche Errichtung eines solchen Sichtschutzes in Form einer Trennwand nicht hinnehmen. Man könne in einem solchen Fall, wie es der Kläger getan hat, sowohl mit § 14 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch mit der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft argumentieren.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, ĂĽberdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).