Umlage von Modernisierungskosten, die vom Mieter vorgenommen werden

Viele Vermieter möchten den Wert ihrer Immobilie durch Modernisierungen. Die Frage: Wer trägt die Modernisierungskosten? Und inwieweit kann der Mieter Kosten sparen, falls er die Modernisierungsarbeiten selbst vornimmt?

Tapezieren nach Einbau von Wasseruhren – umlagefähig oder nicht?

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses hatte 2007 angekündigt, Wasserzähler zum Zweck der Abrechnung in den Wohnungen installieren zu wollen. Daraus würde sich auch eine Mieterhöhung ergeben. Einer der Mieter wies die Vermieterin auf die dadurch entstehende Notwendigkeit von Tapezierarbeiten hin. Deshalb wollte er den Einbau erst nach Zahlung eines Vorschusses für das Tapezieren durch den Mieter genehmigen.


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Der Vorschuss wurde gezahlt und gleichzeitig darauf verwiesen, dass das Tapezieren der Küche umlagefähige Modernisierungskosten seien. Dadurch sei eine spürbare Mieterhöhung gerechtfertigt. Der Mieter zahlte später zwar den ursprünglichen Betrag von 2,28 Euro monatlich, nicht aber die von der Vermieterin geforderten 2,79 Euro Zuschlag.

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Vermieterin kann von Mietern durchgeführte Modernisierungsarbeiten umlegen

Der Bundesgerichtshof hat in einem entsprechenden Verfahren (Aktenzeichen VIII ZR 173/10) der Vermieterin, die zunächst vor dem Amtsgericht gewonnen und dann vor dem Landgericht verloren hatte, Recht gegeben. Danach dürfe Vermieter die Kosten für Renovierungsarbeiten, die durch eine Modernisierung und den dazu notwendigen Maßnahmen anfallen, laut § 559 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf seine Mieter umlegen. Diese Regelung greift auch dann, wenn der Mieter diese Arbeiten selbst ausführt, sich die Kosten gemäß § 554 Abs. 4 BGB durch den Vermieter erstatten lässt und die Kosten nicht durch die Arbeit eines Handwerkers entstanden sind, den der Vermieter beauftragt hat.

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Hajo Simons
Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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