Energetisch Sanieren und Modernisieren – so hilft der Staat

Viele Eigenheime in Deutschland sind aus energetischer Sicht nicht auf dem neuesten Stand der Technik. Gerade in den Bereichen, wo sich Energie und damit Kosten sparen lassen, haben viele Bauten noch ungenutztes Potenzial. Aus diesem Grund fördert der Staat das energetisch Sanieren von Gebäuden.

Was versteht man unter energetischer Sanierung?

Ganz allgemein gesprochen, versteht man unter dem Begriff energetische Sanierung, sie wird auch als thermische Sanierung bezeichnet, alle Maßnahmen zur Modernisierung eines Gebäudes, welche zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen. Die gilt vor allem in den Bereichen Heizung, Warmwasser und Lüftung. Insbesondere stehen bauliche Veränderungen im Mittelpunkt, die sich auf die Dämmung beziehen. Eine solche Dämmung lässt sich vornehmen in Form von:

  • Außenwanddämmung
  • Dämmung des Daches (energetische Dachsanierung)
  • Kellerdeckendämmung
  • Kelleraußenwanddämmung (sogenannte Perimeterdämmung)

Ziel solcher Dämmarbeiten ist es, die im Inneren durch Heizkraft entstehende Wärme in den Räumen zu halten und die Bildung möglicher Kälte- bzw. Wärmebrücken zu verhindern.

Energetisch Sanieren – Möglichkeiten im Überblick

Maßnahmen für eine energetische Gebäudesanierung erstrecken sich also zu einem großen Teil auf die Optimierung der Gebäudedämmung. Wie wichtig es ist, sein Haus energetisch sanieren zu lassen, zeigt die Tatsache, dass etwa 16 Millionen aller Ein- oder Zweifamilienhäuser noch immer  nicht gedämmt sind. Zudem bedürfen laut Experten circa 40 Prozent aller in deutschen Eigenheimen arbeitenden Heizungen einer Sanierung.


Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.awin1.com zu laden.

Inhalt laden


Fenster energieeffizient sanieren: Diese Form der Sanierung ist eine weitere Möglichkeit. Dazu können beispielsweise mehrfach verglaste Isolierfensterscheiben mit gasgefüllten Zwischenräumen in einem Rahmen aus Kunststoff eingesetzt werden. So werden etwa zu starke UV-Einstrahlung, zu hohe Hitzeentwicklung und ungünstige Feuchtigkeitswerte verhindert.

Energetische Sanierung der Heizung: Dies kann z. B. die Dämmung vorhandener Heizungsrohre an sehr kalten Standorten, einen Austausch von alten Heizungspumpen, die Erneuerung ineffizienter und alter Heizkessel oder die Optimierung des Drucks in der Heizungsanlage beinhalten.

Energetische Dachsanierung: Das bedeutet vor allem, dass man versucht, eine Senkung des Wärmedurchgangskoeffizienten (auch U-Wert genannt) zu bewirken. Dies erreicht man beispielsweise durch eine Untersparren- oder Aufsparrendämmung oder durch die Dämmung der Zwischensparren. Außerdem helfen eine Auflattdämmung oder eine Flachdachdämmung dabei, den U-Wert zu reduzieren und so Energie und Kosten zu sparen.

Keller energetisch sanieren: Hier werden Energie und Kosten hauptsächlich dadurch gespart, dass man entweder eine Kellerdeckendämmung einfügt oder eine sogenannte Perimeterdämmung durchführt. Bei dieser werden die Kelleraußenwände gedämmt und so der Wärmeverlust von innen nach außen vermindert.

Warum sollte man energetisch sanieren?

Vorrangiges Ziel ist es, in der gesamten Bundesrepublik und insbesondere in den Großstädten den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Darüber hinaus soll der Verbrauch von Energie möglichst effizient vonstatten gehen. Allerdings haben Untersuchungen gezeigt, dass 40 Prozent der in Deutschland verbrauchten Energie und 30 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes zu Lasten von Gebäuden gehen.

Vorteile Energetischer Sanierung

Der Vorteil liegt für Eigenheimbesitzer auf der Hand. Denn durch eine energetische Sanierung lassen sich hohe Summen einsparen, die man sonst für Heizung und Strom ausgeben müsste. Wer sich zu einer solchen Sanierung entschließt, kann darüber hinaus von staatlichen Erleichterungen und Förderungen profitieren.

Eine seit Beginn des Jahres 2020 geltemde Förderung, die im Klimaschutzprogramm 2030 festgeschrieben sind, ermöglichen Steuerermäßigungen und Zuschüsse für „energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ gemäß § 35c EStG (Einkommensteuergesetz). Außerdem bringt eine energetische Gebäudesanierung folgende Vorteile mit sich:

  • Wertsicherung oder sogar Wertsteigerung der Immobilie
  • Gesundheitsrisiken werden reduziert (z. B. durch Verhinderung von Schimmelbildung)
  • Wohnqualität und Wohnkomfort werden gesteigert
  • Optik des sanierten Gebäudes verbessert sich (etwa durch eine neue Fassade)

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren lässt und es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr selbst nutzen, sondern vermieten möchte, verbessert durch die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen die Vermietbarkeit.

Welche Förderungen für Energetische Sanierung gibt es?

Der Eigennutzer kann auf unterschiedliche Förderungen zurückgreifen. Dabei handelt es sich stets um antragspflichtige Förderungen, der Staat wird also nie von alleine tätig. Zu den wichtigsten Instrumenten staatlicher Förderung im Bereich energetische Gebäudesanierung gehören die KfW-Programme (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie bietet unterschiedliche Programme an, z. B.:

  • KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“
  • KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“
  • KfW-Kreditprogramm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
  • KfW-Dämmprämie
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • Marktanreizprogramm (MAP) zur „Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ = Kombination aus Darlehen der KfW und Zuschuss des Bafa
  • KfW-Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
  • KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“

Neben der KfW und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können sanierungswillige Eigenheimbesitzer auch auf Förderprogramme der einzelnen Bundesländer zurückgreifen. Ein wichtiger Aspekt bei einer möglichen Förderung ist, ob es sich um einen Neubau handelt, in den man energetisch investieren möchte, oder ob es sich um eine Bestandsimmobilie handelt. Für jede dieser Gebäudevarianten gibt es eigene rechtliche Vorgaben für die Bewilligung von Förderungen.

Welche Steuervorteile für Energetische Sanierung gibt es?

Zu den wichtigsten Möglichkeiten, von einer energetischen Sanierung zu profitieren, gehört der in Aussicht gestellte Steuerbonus. Er wird für Gebäude gewährt, die älter als zehn Jahre sind (es gilt der Zeitpunkt des Herstellungsbeginns) und die der Eigentümer selbst nutzt bzw. bewohnt. Der Steuervorteil gilt für Gebäude, die auf dem Boden der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes errichtet sind. Wer von den Steuererleichterungen profitieren, der muss nachweisen, dass die Maßnahmen für eine energetische Modernisierung nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und spätestens am 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein werden.

Insgesamt 20 Prozent bzw. maximal 40.000 Euro jährlich (bezogen auf die Ausgaben der energetischen Sanierung pro Wohneinheit) werden dem Eigentümer von seiner Steuerschuld abgezogen. Verteilt ist der Bonus über drei Jahre, erstmals nutzbar ist er in dem Kalenderjahr, in dem die energetische Modernisierung abgeschlossen ist. Das bedeutet:

  • Jahr 1: 7 %, aber höchstens 14.000 Euro
  • Jahr 2: 7 %, ebenfalls maximal 14.000 Euro
  • Jahr 3: 6 %, maximal 12.000 Euro

Wichtiger Praxistipp: Eine Doppelförderung für energetische Baumaßnahmen ist unzulässig. Wer also die für solche Sanierungen notwendigen Arbeiten schon in Form von Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder sonstiger Begünstigungen steuerlich geltend hat, erhält diesen Steuerbonus nicht. Das gilt auch für all diejenigen, die die energetische Sanierung etwa mithilfe einer KfW-Förderung finanzieren.

Fazit

Eine energetische Sanierung ist mit hohem Arbeits- und Finanzaufwand verbunden. Die Fördermöglichkeiten des Staates können hier aber zumindest für eine finanzielle Entlastung des Eigentümers sorgen. Der Staat möchte Hauseigentümer dazu motivieren, ihre Gebäude auf den energetisch neuesten Stand zu bringen und so zur Erreichung der gesteckten Klimaziele beizutragen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar

Modernisieren. Renovieren. Sanieren.
Logo