Mieterhöhung nach Modernisierung. Was ist erlaubt?

Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist ein beliebtes Stressthema fĂŒr Mieter und Vermieter. Welche Kosten einer Modernisierung dĂŒrfen in eine sich anschließende Mieterhöhung ĂŒberhaupt einfließen? Was darf der Vermieter also auf seine Mieter umlegen und was nicht?

Überhöhte Kosten dĂŒrfen nicht umgelegt werden

In einem Rechtsstreit, der im Jahr 2009 vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 41/08) letztinstanzlich verhandelt wurde, ging es um das leidige Thema der Mieterhöhung nach Modernisierung einer Wohnung. Eine Vermieterin hatte nach dem Einbau von zwei WasserzĂ€hlern in einer vermieteten Wohnung eine Mieterhöhung von 12,10 Euro monatlich aufgrund der vorangegangenen Modernisierungsmaßnahme verlangte. Die Mieter erklĂ€rten sich zur Zahlung einer niedriger ausfallenden Mieterhöhung bereit. Sie zahlten nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme monatlich 7,18 Euro mehr, lehnten aber den von der Vermieterin verlangten Betrag ab. Dagegen ging die Vermieterin durch sĂ€mliche Gerichtsinstanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vor.

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Mieterhöhung nach Modernisierung muss angemessen sein

In ihrem Urteil gaben die BGH-Richter der KlĂ€gerin insofern Recht, dass ihr laut § 559 BĂŒrgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung zusteht. Allerdings reduzierte der BGH den von der Vermieterin verlangten Betrag auf 11,26 Euro, den sie fĂŒr angemessen hielten.  Es wurde zudem festgehalten, dass Vermieter eine Mieterhöhung fĂŒr Modernisierungsmaßnahmen verlangen dĂŒrfen, sofern diese zur Einsparung von Wasser oder Energie geeignet sind. Oder die aufgrund baulicher Gegebenheiten notwendig werden, die nicht durch die Vermieter zu verantworten sind.

Unnötige, unzweckmĂ€ĂŸige oder nachweislich ĂŒberhöhte Kosten dĂŒrfen nicht in eine Mieterhöhung einfließen. Die beklagten Mieter wurden dazu verurteilt, der Vermieterin den als angemessen betrachteten Betrag (auch rĂŒckwirkend) zu zahlen. Sie mussten also den Differenzbetrag zwischen den von ihnen gezahlten 7,18 Euro und dem vom Gericht festgesetzten Betrag von 11, 26 Euro nachzahlen, umgerechnet monatlich 4,08 Euro.

GrundsÀtzlich stellt sich oft folgende Frage. Mieterhöhung: Was ist erlaubt? Die besten Antworten auf diese Frage liefern in der Regel versierte und erfahrene RechtsanwÀlte.

 

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