Einbau Rauchmelder – was muss der Mieter zahlen?

Einbau Rauchmelder – was muss der Mieter zahlen?
Einbau Rauchmelder – was muss der Mieter zahlen?

Es ist unbestritten, dass Rauchmelder in Wohnungen zu größerer Sicherheit für die Bewohner beitragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn man als Mieter selbst solche Melder in der Wohnung installiert und dann der Vermieter ebenfalls solche Geräte installieren möchte? Wer muss in solchen Fällen die Kosten für die vom Vermieter installierten Rauchmelder tragen?

Welche Rauchmelder haben Vorrang?

Obwohl ihr Nutzen allgemein anerkannt ist, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. So war es für eine Mieterin nicht nachvollziehbar, dass der Vermieter Rauchmelder in ihrer Wohnung installieren wollte, obwohl sie selbst bereits solche besaß.


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Die Vermieterin klagte und begründete dies unter anderem mit § 47 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Danach haben Vermieter bzw. Bauherren die dort verfügten Maßnahmen durchzuführen und nicht die Mieter. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 216/14) folgt dieser Auffassung. Zudem wurde im Urteil betont, dass es sich beim Einbau solcher Melder gemäß § 555b Nr. 5 und 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine von den Mietern zu akzeptierende, geringfügige Modernisierungsmaßnahme handle. Diese müsse nicht durch den Vermieter angekündigt werden.

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Die Installationskosten trägt der Mieter

Im selben Fall entschied der Bundesgerichtshof außerdem, dass die Mieterin die Kosten für die vom Vermieter zu installierenden Rauchmeldern zu tragen hat, entweder in Form einer Mieterhöhung oder einer Betriebskostenumlage. Angeführt wurden im vorliegenden Fall vor allem die sich verbessernde Sicherheits- und Wohnsituation. Überdies der Umstand, dass durch die Installation von einheitlichen Rauchmeldern die Betriebskosten gesenkt werden könnten, da die Installation sowie die spätere Wartung und Instandhaltung in der Hand eines einzigen Unternehmens liege. Zwar dürfe ein Mieter natürlich selbst Rauchmelder einbauen. Dies führe aber nicht dazu, dass der Vermieter von seinen gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich befreit sei. Er hat letztlich das Recht, darüber zu entscheiden, welche Rauchmelder am ehesten geeignet sind, die Bewohner vor Schaden zu schützen.

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Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).