Es ist unbestritten, dass Rauchmelder in Wohnungen zu größerer Sicherheit für die Bewohner beitragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn man als Mieter selbst solche Melder in der Wohnung installiert und dann der Vermieter ebenfalls solche Geräte installieren möchte? Wer muss in solchen Fällen die Kosten für die vom Vermieter installierten Rauchmelder tragen?
Welche Rauchmelder haben Vorrang?
Obwohl ihr Nutzen allgemein anerkannt ist, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. So war es für eine Mieterin nicht nachvollziehbar, dass der Vermieter Rauchmelder in ihrer Wohnung installieren wollte, obwohl sie selbst bereits solche besaß.
Die Vermieterin klagte und begründete dies unter anderem mit § 47 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Danach haben Vermieter bzw. Bauherren die dort verfügten Maßnahmen durchzuführen und nicht die Mieter. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 216/14) folgt dieser Auffassung. Zudem wurde im Urteil betont, dass es sich beim Einbau solcher Melder gemäß § 555b Nr. 5 und 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine von den Mietern zu akzeptierende, geringfügige Modernisierungsmaßnahme handle. Diese müsse nicht durch den Vermieter angekündigt werden.
- Rauchmelder mit austauschbarer 9V Block-Batterie - Batterielebensdauer mind. 1 Jahr
- Im Alarmfall meldet der Brandmelder ein lautstarkes, durchdringendes Alarmsignal (85 Db) - Rauchwarnmelder retten Leben
- Brandmelder geprüft und zertifziert nach EN 14604 - Mehr Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum
- Rauchwarnmelder detektiert frühzeitig Rauch in Ihren Innenräumen und warnt Sie rechtzeitig vor möglichen Gefahren - ideal für die Deckenmontage im Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Flur etc
- Rauchmelder RM C 9010 in der Farbe weiß, 1x 9 V Block-Batterie und 1x Befestigungsmaterial
- Rauchmelder mit austauschbarer 9V Block-Batterie - Batterielebensdauer mind. 1 Jahr
- Im Alarmfall melden die Brandmelder ein lautstarkes, durchdringendes Alarmsignal (85dB) - Rauchwarnmelder retten Leben
- Brandmelder geprüft und zertifziert nach EN 14604 - Mehr Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum
- Rauchwarnmelder detektieren frühzeitig Rauch in Ihren Innenräumen und warnt Sie rechtzeitig vor möglichen Gefahren - ideal für die Deckenmontage im Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Flur etc.
- 3x Rauchmelder RM C 9010 in der Farbe weiß, 3x 9V Block-Batterie und 3x Befestigungsmaterial zur einfachen Montage
- Die 6 Rauchmelder sind mit einer austauschbaren 9V Block-Batterie mit mindestens einem Jahr Lebensdauer ausgestattet und bieten eine optische Anzeige sowie einen Testknopf zur einfachen Funktionsprüfung
- Im Alarmfall ertönt ein durchdringendes Alarmsignal mit 85 dB, und ein zusätzlicher Signalton weist Sie rechtzeitig auf einen niedrigen Batteriestand hin - Rauchwarnmelder retten Leben
- Brandmelder geprüft und zertifziert nach EN 14604 - Mehr Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum
- Die Rauchwarnmelder erkennen frühzeitig Rauch und warnen rechtzeitig vor Gefahren, ideal für die Deckenmontage in Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer oder Flur
- Im Set enthalten sind sechs Rauchmelder RM C 9010 in Weiß, sechs 9V Block-Batterien sowie das benötigte Befestigungsmaterial für eine einfache Montage
Die Installationskosten trägt der Mieter
Im selben Fall entschied der Bundesgerichtshof außerdem, dass die Mieterin die Kosten für die vom Vermieter zu installierenden Rauchmeldern zu tragen hat, entweder in Form einer Mieterhöhung oder einer Betriebskostenumlage. Angeführt wurden im vorliegenden Fall vor allem die sich verbessernde Sicherheits- und Wohnsituation. Überdies der Umstand, dass durch die Installation von einheitlichen Rauchmeldern die Betriebskosten gesenkt werden könnten, da die Installation sowie die spätere Wartung und Instandhaltung in der Hand eines einzigen Unternehmens liege. Zwar dürfe ein Mieter natürlich selbst Rauchmelder einbauen. Dies führe aber nicht dazu, dass der Vermieter von seinen gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich befreit sei. Er hat letztlich das Recht, darüber zu entscheiden, welche Rauchmelder am ehesten geeignet sind, die Bewohner vor Schaden zu schützen.
