Wohnungsbesichtigung – Ist es ein rechtliches Risiko, darauf zu verzichten?

Die Wohnungssuche kann eine zähe Angelegenheit werden. Ist endlich ein passendes neues Zuhause gefunden worden, ist die Wohnungsbesichtigung ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zum Mietvertrag.

Wichtiger Teil der Wohnungssuche

Durch die Wohnungsbesichtigung hat der potenzielle Mieter die Chance, sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen. Zunächst gilt es, einen Termin zwischen dem Interessenten und dem Vermieter oder Makler zu vereinbaren. Dieser muss kostenlos angeboten werden. Ideal sind Einzeltermine, bei denen auch Zeit bleibt, individuelle Fragen zu stellen. Interessant sind:

  • zur Wohnung gehörende Räume wie Keller, Dachboden und ein Pkw-Stellplatz
  • anfallende Nebenkosten
  • Verkehrsanbindung und Einkaufsmöglichkeiten
  • Kabelanschluss
  • mögliche Reinigungsaufgaben
  • Fragen zu einer vorhandenen Einbauküche Geräten wie Geschirrspülmaschine, Herd oder Mikrowelle

Normalerweise erfolgt eine Führung von Raum zu Raum. Dabei hat der Interessent das Recht, sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Für Fotos ist hingegen eine Zustimmung nötig, besonders wenn im Mietobjekt noch Vormieter leben. Ist die Wohnung noch bewohnt, sind die Rechte des Mieters bei Wohnungsbesichtigungen zu berücksichtigen.

Empfehlenswert ist, wenn der Vermieter im Vorfeld eine Kooperation mit dem aktuellen Mieter erzielt und dieser persönliche Dinge aus dem Sichtfeld rückt. Zudem hat er das Recht, bei dem Termin anwesend zu sein oder sich von einem Vertrauten vertreten zu lassen.

Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut

Verweigerungen durch den Mieter sind nur in begründeten Fällen erlaubt. Wenn der Mietvertrag endet, hat der Vermieter das Recht, Nachmieter zu suchen. Dazu muss er ihnen auch die Wohnung zeigen. Erforderlich ist eine terminliche Absprache mit dem aktuellen Mieter.

Bei einer Verweigerung der Besichtigung kann das Recht des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung auf dem Klagewege durchgesetzt werden. Generell ist ein Rechtsschutz für Mieter oder Wohneigentümer sinnvoll. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut, weshalb Besichtigungen nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt sind. Die Suche nach einem Nachmieter gehört ausdrücklich dazu.

Dabei muss auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Stundenlange Einzelführungen muss niemand in seinem Zuhause dulden. Dies ist ein Grund, weshalb es besonders in Ballungsgebieten häufig zu Massenbesichtigungen kommt. Dies kann die Möglichkeit einschränken, während des Termins Fragen zu stellen. Interessenten sollten sich auf jeden Fall gut vorbereiten, um alle interessierenden Aspekte zu erfahren.

Beide Seiten müssen zudem für die Wohnungsbesichtigung Unterlagen vorbereiten. Auf Vermieterseite zählen ein Grundriss, der Energieausweis und eine aktuelle Nebenkostenabrechnung dazu. Interessenten sollten eine Bonitätsauskunft, Personalausweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommensnachweise und einen Arbeitsvertrag vorweisen können.

Mietminderung bei Mängeln

Seit Corona werden vermehrt Videobesichtigungen angeboten. Generell ist dies nicht verboten, diese ersetzen jedoch den persönlichen Eindruck nicht. Die Mietminderung ist ein verbrieftes Recht der Mieter, das an einige rechtliche Hürden gebunden ist.

Die meisten Mietverträge schreiben vor, Mängel spätestens einen Monat nach dem Einzug anzuzeigen. Wer dies versäumt, verwirkt sein Recht auf Mietminderung, wie das Landgericht Lübeck am 7. Juli 2022 urteilte (Aktenzeichen 14 S 23/21). Deshalb raten Mietervereine von Videobesichtigungen ab. Zudem wird ein Rechtsschutz Wohnung dringend empfohlen. Er deckt die Kosten bei Streitigkeiten im Mietverhältnis. Einige Tipps, worauf bei der Wohnungsbesichtigung zu achten ist:

  • Funktioniert die Elektrik?
  • Zustand von Fenstern, Balkontür
  • Waschmaschinenanschluss vorhanden?
  • Wände und Fußböden in Ordnung?
  • Ist die Wohnung frisch renoviert?
  • Gibt es Schimmelspuren?

Fazit

Bei der Suche nach einer Wohnung können auf Mieter zahlreiche Überraschungen warten. Um sicherzugehen, dass alle zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind, sollte das künftige Zuhause vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag besichtigt werden.

Foto:  Petra Homeier /stock adobe

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