Aufzug für Einfamilienhaus: Arten, Kosten & Voraussetzungen

Vor allem für ältere Menschen ist ein Aufzug in einem Einfamilienhaus sehr sinnvoll. Foto: © mapo / stock adobe

Einen Aufzug im Einfamilienhaus findet man heute deutlich öfter, als man meinen mag. Schließlich ist barrierefreies Wohnen ein wichtiger Bestandteil eines selbstbestimmten Lebensabends.

Zum barrierefreien – oder zumindest barrierearmen – Wohnen gehört auch, dass Sie problemlos von einer Etage in die andere gelangen können. Ein Treppenlift kann dabei eine gute Hilfe sein. Doch falls Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder ein Treppenlift an Ihrer Treppe nicht angebracht werden kann, muss eine Alternative her.

Eine solche kann ein Aufzug im Mehrfamilienhaus sein. Das Problem dabei: Die wenigsten Menschen denken schon beim Bau eines Hauses daran, dass sie irgendwann einmal älter werden und dass die Beweglichkeit nachlässt. Das ist einer der Gründe dafür, dass heute eine der meist vorgenommenen Sanierungen im Haus die Badsanierung ist – zumeist mit dem Ziel, das Badezimmer auch barrierefrei zu gestalten.

Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs steht – im Vergleich zum barrierefreien Badezimmer oder zum Treppenlift – bei vielen Menschen, die einen Umbau ihres Hauses zu einem barrierefreien Wohnort planen, nicht unbedingt ganz oben auf der Liste. Doch, die Nachfrage steigt stetig. Denn inzwischen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einen Aufzug auch nachträglich in ein Haus zu integrieren – oft sogar ohne den ganz großen Aufwand, den man beim Einbau eines Aufzugs eigentlich erwarten würde.

Aufzug im Haus für jede Lebenslage

Wenn Sie einen Aufzug im Einfamilienhaus einbauen möchten, stellt sich als Erstes die Frage, wie sich Ihre Anforderungen an einen solchen Aufzug genau gestalten. Dafür müssen die folgenden Punkte geklärt werden:

  • Wie viele Etagen hat Ihr Haus, und wie viele Meter Förderhöhe soll der Aufzug genau überwinden?
  • Welche Maße muss der Aufzug haben, wenn Sie ihn beispielsweise mit einem Rollator oder einem Rollstuhl nutzen möchten?
  • Haben Sie womöglich einen elektrischen Rollstuhl, der besonders viel Platz einnimmt?
  • Soll der Aufzug gut versteckt und quasi in die Wand integriert werden, oder kann er offen und einsehbar gestaltet werden?

Es gibt heute eine Reihe von Anbietern, die Ihnen eine Menge Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl eines Fahrstuhls für Ihr Einfamilienhaus bieten. Wir zeigen Ihnen hier, welche Arten von Aufzügen es gibt und welche Voraussetzungen Ihr Haus erfüllen muss, damit ein solcher Aufzug überhaupt installiert werden kann.

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Welche Arten gibt es?

Bei einem Aufzug im Einfamilienhaus unterscheidet man meist zwischen dem Aufzug im Inneren des Hauses und einem Aufzug, der von außen installiert wird.

Der Aufzug von außen bringt im Inneren des Hauses natürlich den geringsten Veränderungsbedarf mit. Hier muss an jeder Haltestelle des Aufzugs ein Wanddurchbruch vorgenommen werden. Wichtig ist dabei natürlich, dass bei einem Außenfahrstuhl ein Fahrstuhlschacht ans Haus angebaut werden muss. So wird sichergestellt, dass auch die Wanddurchbrüche der einzelnen Haltestellen weiterhin ausreichend gedämmt sind.

Dieser Schacht kann als Glas- oder als Stahlschacht angebaut werden. Der Glasschacht sieht deutlich eleganter aus – ermöglicht aber auch von außen jederzeit zu sehen, auf welcher Etage der Fahrstuhl aktuell steht. Je nach Gestaltung der Fahrstuhlkabine kann man Sie im Fahrstuhl sogar selbst von außen beobachten. Ein Stahlschacht hingegen ist blickdicht, aber auch dunkel.

Der innen liegende Fahrstuhl kann auf unterschiedliche Arten in Ihr bestehendes Haus integriert werden. Entweder wird ein Fahrstuhlschacht geschaffen, der komplett geschlossen ist und es Ihnen erlaubt, Ihren Fahrstuhl hinter einer Tür zu „verstecken“. Oder Sie entscheiden sich für einen komplett offenen Fahrstuhl ohne einen Schacht, der dann beispielsweise in einem entsprechend großen Treppenauge in Ihrem Treppenhaus installiert werden kann.

Wie genau die Installation am Ende aussieht und an welcher Stelle der Fahrstuhl am besten in Ihr Einfamilienhaus integriert werden kann, muss vor Ort bei der Beratung durch den Anbieter geklärt werden.

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Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen?

Wer nicht direkt beim Bau eines Hauses daran gedacht hat, barrierefrei zu bauen, oder wer sich eine Bestandsimmobilie gekauft hat, muss vor dem Einbau eines Aufzugs in ein Einfamilienhaus erst prüfen, ob der Einbau sich technisch überhaupt realisieren lässt. Zum Glück braucht man für viele moderne Aufzüge, die in kleineren Häusern installiert werden sollen, heute keinen Maschinenraum mehr.

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Dennoch benötigen Sie ausreichend Platz. 140 x 140 cm Grundfläche, sollten für den Aufzug schon zur Verfügung stehen – sofern Sie den Aufzug mit einem Rollstuhl nutzen möchten, kann der Platzbedarf auch größer sein. An dieser Problematik ändert sich übrigens auch dann nichts, wenn Sie sich für einen Aufzug entscheiden, der außen angebaut werden soll. Dann muss im Außenbereich direkt an der Hauswand – im Idealfall mit Zugangsmöglichkeit zum Hausflur – die Grundfläche für den Anbau des Aufzugs zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus müssen Sie nur noch einen Bereich im Haus oder direkt an der Hauswand haben, in dem der Aufzug so installiert werden kann, dass man in jeder Etage einen Ein- und Ausstieg ermöglichen kann.

Gut zu wissen

Wichtig ist auch die Frage, welche Förderhöhe der Aufzug erreichen soll. Wenn diese 3 Meter übersteigt, ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung einzuholen. Ob in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde eine Baugenehmigung für den Einbau eines Aufzugs erforderlich ist, erfahren Sie bei dem für Sie zuständigen Bauamt. Doch auch wenn keine Baugenehmigung benötigt wird, sollten Sie sicherstellen, dass bei der Planung des Einbaus auf jeden Fall ein Baustatiker zurate gezogen wird.

Was kostet ein Aufzug fürs Einfamilienhaus?

Für den Einbau eines Aufzugs in ein Einfamilienhaus müssen Sie mit Kosten ab ca. 30.000 Euro rechnen. Ein Aufzug in dieser Preisklasse überbrückt zwei Etagen und wird im Hausinneren installiert. Bei gleicher Förderhöhe liegt der Preis für einen außen angebrachten Fahrstuhl bereits bei rund 40.000 Euro. Hier sind der zusätzliche Fahrstuhlschacht sowie die Notwendigkeit der Wanddurchbrüche an der Außenwand zusätzliche Kostenfaktoren.

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Für jedes weitere Geschoss, das überbrückt werden muss, steigen die Kosten in der Regel um 5.000 bis 10.000 Euro. Sie müssen diese Kosten allerdings nicht komplett allein tragen. Zum einen können Sie – wenn eine Pflegestufe vorliegt – einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von Ihrer Pflegekasse für die Umbaumaßnahme beantragen.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, die Förderung der Kfw Bank für einen altersgerechten Umbau Ihres Hauses zu nutzen. Hier können bis zu 50.000 Euro Kredit zu einem vergünstigten Zinssatz aufgenommen werden. Wie alt Sie selbst zum Zeitpunkt des Umbaus sind und ob Sie eine Pflegestufe haben oder eine Schwerbehinderung, spielt dabei keine Rolle. Generell wird der Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden mit dieser Fördermaßnahme unterstützt.

Fazit

Ein Aufzug in einem Einfamilienhaus hat im Vergleich zu einem Treppenlift einige Vorteile. So sind Sie beim Einbau eines Aufzugs nicht an den Verlauf einer Treppe gebunden. Sie können in einem Aufzug auch Dinge von einer Etage zur anderen transportieren, und darüber hinaus bietet er auch optimale Transportbedingungen für Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind.

Mit den möglichen Fördermaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Modernisierung muss ein Aufzug für Ihr Einfamilienhaus auch nicht unerschwinglich teuer werden. Die genaue Höhe der Kosten ist natürlich immer abhängig von dem von Ihnen gewählten Anbieter und den Wünschen, die Sie selbst für die Gestaltung Ihres Aufzugs in Ihrem Einfamilienhaus haben.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).