Wohnung renovieren – Was gibt es zu beachten

Für die meisten Menschen gehört das Wohnung Renovieren zu einem Umzug dazu. Vor dem Einzug wird in vielen Fällen die neue Wohnung einmal komplett renoviert.

Das hat eine ganze Reihe von Vorteilen. So können Sie dadurch beispielsweise sicherstellen, dass die Wände von der Farbgebung her Ihren Wünschen entsprechen. Auch Fliesenspiegel und Bodenbeläge werden dabei oftmals geändert oder erneuert.

Als Eigentümer einer Wohnung können Sie grundsätzlich bei den Reparaturen tun und lassen, was Sie möchten. Als Mieter sieht das hingegen schon wieder anders aus. In diesem Fall dürfen Sie eigenständig und ohne die Zustimmung des Vermieters nur Renovierungsarbeiten vornehmen, die keine baulichen Veränderungen bedingen und die man im Fall eines Auszugs auf Verlangen des Vermieters hin problemlos wieder rückgängig machen kann.

Das Anbringen von Tapeten, das Bohren von Löchern in die Wände oder das Anbringen eines neuen Fliesenspiegels in der Küche sind Dinge, die damit abgesichert sind. Anders sieht das hingegen beim Einziehen neuer Wände oder beim Einbau neuer Sanitäranlagen aus. Auch das komplette Neufliesen eines Badezimmers beispielsweise sollte vor Beginn der Arbeiten detailliert mit dem Vermieter besprochen werden.

In vielen Fällen werden Renovierungsarbeiten, die nicht unmittelbar mit einem Umzug zu tun haben, durchgeführt, weil Sie zum Beispiel einfach mal wieder eine neue Farbe an den Wänden sehen möchten. Es kommt allerdings – gerade, wenn Sie etwas länger in einer Wohnung oder einem Haus leben – auch immer wieder zu der Situation, dass Renovierungsarbeiten notwendig werden, weil entsprechende Verschleißerscheinungen vorhanden sind.

Wann sollte man die Wohnung renovieren?

Es ist schwer, dazu ganz konkrete Angaben zu machen. Wie kompliziert das wirklich ist, zeigt der Umstand, dass allein um dieses Thema in den letzten zwei Jahrzehnten diverse Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern entschieden werden mussten. Denn in vielen Mietverträgen stehen oder standen konkrete Fristen, nach denen der Vermieter vom Mieter eine Renovierung, oder „Schönheitsreparatur“ wie das BGB die Renovierung nennt, erwartet hat.

Dabei haben diverse Gerichte inzwischen entschieden, dass starre Fristen hier vollkommen unangemessen sind, da in jedem Haushalt der Renovierungsbedarf ein anderer ist. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, nach welchem Zeitraum eine Renovierung ins Auge gefasst werden sollte. Hier unterscheidet man nach den jeweiligen Räumen und der Intensität der Nutzung dieser Räume. Als Anhaltspunkte lassen sich dabei die folgenden Zeiträume betrachten:

  • Nassräume wie Bad, Dusche oder Küche sollten in etwa alle drei Jahre renoviert werden
  • Schlaf- und Wohnräume alle fünf Jahre
  • Flure und Gäste-WC ebenfalls alle fünf Jahre
  • Selten genutzte Nebenräume etwa alle sieben Jahre

Gerade wenn Sie eine Renovierung der Schlaf- und Wohnräume oder der Nebenräume wie Abstellkammern oder Kellerräume beispielsweise in Angriff nehmen, kann es sich lohnen, direkt eine professionelle Entrümpelung mit vornehmen zu lassen. So können Sie alle paar Jahre für neuen Platz sorgen und stellen sicher, dass Dinge, die Sie nicht mehr benötigen, nicht unnötig viel Raum in Ihrer Wohnung einnehmen.

Schon gewusst?

Geht es nach dem BGB, trägt der Vermieter die Kosten der Renovierung. Er hat allerdings die Möglichkeit, diese auf den Mieter zu übertragen. Dazu muss die entsprechende Übertragungsklausel rechtmäßig sein. Stehen starre Fristen in der Übertragungsklausel, ist diese bereits hinfällig. Da noch immer viele Mietverträge in diesem Bereich fehlerhaft sind, rät der Mieterschutzbund-Berlin dazu, vor einer kostspieligen Renovierung die Rechtmäßigkeit der Übertragungsklausel von einem Fachmann prüfen zu lassen.

Was kostet eine Renovierung

Hier muss man klar unterscheiden zwischen einer klassischen Renovierung und einer Renovierung und Sanierung. Wenn von der Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen die Rede ist, sprechen wir nur von neuen Tapeten und Anstrichen im Bereich der Wände, Fenster- und Türrahmen und Heizkörper.

Etwas weiter geht schon die normale Einzugsrenovierung, bei der oftmals neben den Decken auch die Böden mit einem neuen Bodenbelag versehen werden sollen. Geht es allerdings eher um eine Renovierung mit einigen Sanierungselementen wie einer neuen Fußbodenheizung oder einer verbesserten Dämmung des Hauses, kann das ganze Unterfangen schnell deutlich teurer werden.

Interessant ist in dem Zusammenhang, was der Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen seinen Mitgliedern empfiehlt, im Jahr für Wohnungsrenovierungen an Rücklagen zu bilden. Hier ist von 7 – 8 Euro pro Quadratmeter die Rede, die in jedem Jahr für Renovierungsarbeiten angespart werden sollten. Das bedeutet, dass Sie für eine 100 Quadratmeterwohnung im Jahr im Idealfall zwischen 700 und 800 Euro für Renovierungsarbeiten ansparen sollten.

Tatsächlich können die Kosten für die Renovierung einer Wohnung sehr stark schwanken – abhängig davon, für welche neuen Tapeten, Bodenbeläge und Farben Sie sich entscheiden. Hier haben wir einmal einen Überblick, welche Kosten bei einer Renovierung in etwa zu erwarten sind:

  • Malerarbeiten im Innenbereich: 10 – 25 Euro/Quadratmeter
  • Tapezieren: 30 – 50 Euro/Quadratmeter
  • Fliesenlegen: 60 – 150 Euro/Quadratmeter
  • Fenster oder Türen lackieren oder streichen: ca. 20 Euro pro Fenster/Tür
  • Fußbodenbelag erneuern: Ab ungefähr 35 Euro pro Quadratmeter

Passende Bodenbeläge im Überblick

Standardmäßig findet man in den meisten Wohnungen vier verschiedene Arten von Bodenbelägen. Diese sind:

  • Laminat
  • Teppich
  • PVD
  • Fliesen

Während Laminat- und Teppichböden am ehesten in Fluren, Wohn- und Schlafräumen geeignet sind, werden Fliesen gern als Bodenbelag für Küchen, Badezimmer, Gäste-WCs und Flure genutzt. PVD Böden werden ebenso wie die sehr ähnlichen PVC-Böden am ehesten in Badezimmern und Küchen genutzt.

Auch hier sind die möglichen Preise sehr unterschiedlich. Während beispielsweise gute Teppichböden schon zwischen 5 und 25 Euro/Quadratmeter zu haben sind, bringt hochwertiges Laminat oder gar ein neuer Parkettboden bereits Preise zwischen 15 und 50 Euro mit. PVD-Böden gibt es in ähnlichen Preisklassen zu kaufen. Der wohl teuerste unter den oben aufgeführten Bodenbelägen sind Fliesen. Hier ist die Preisspanne auch extrem groß. Je nach gesuchter Qualität und Abriebstärke kosten Fliesen aktuell zwischen 20 und 150 Euro/Quadratmeter. 

Wer das Verlegen der Bodenbeläge selbst übernimmt, spart damit noch einmal reichlich Lohnkosten ein. Denn die Arbeit eines Handwerkers in diesem Bereich kostet in der Regel zwischen 5 und 8 Euro pro Quadratmeter.

Wände gestalten

Auch bei der Gestaltung der Wände gibt es verschiedene Herangehensweisen. Wir haben hier einmal drei beliebte Möglichkeiten für eine Renovierung der Wände gegenübergestellt. Diese sind:

  • Wände streichen
  • Wände tapezieren
  • Wände verputzen

Wenn die Wände ausschließlich gestrichen werden müssen, kommen Sie mit rund 3 Euro pro Quadratmeter Wandfläche für die Farbe gut aus. Die gleiche Summe müssen Sie eventuell noch einmal für eine passende Grundierung berechnen, wenn der jeweilige Untergrund auf diese Art vorbereitet werden muss. Das Teuerste am Streichen ist dabei letztlich tatsächlich der Maler und Tapezierer. Denn hier werden – wenn Sie die Arbeit nicht selbst erledigen – Lohnkosten in Höhe von rund 50 Euro pro Arbeitsstunde fällig.

Das Tapezieren der Wohnung ist dabei deutlich teurer. Hier kostet eine gute Tapete zwischen 7 und 20 Euro pro Quadratmeter. Je nach Art der Tapete (Vinyltapete, Stofftapete, Papiertapete, Raufaser, etc.) benötigen Sie unterschiedlichen Kleber und in vielen Fällen muss auch hier die Wand erst mit einer Grundierung vorbereitet werden. Beide Faktoren müssen mit 2,50 bis 3 Euro/Quadratmeter in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.

Wenn die Wände nur verputzt werden sollen, müssen Sie mit rund 10 Euro pro Quadratmeter an Kosten rechnen. Soll es allerdings hochwertiger Rau- oder Strukturputz sein, liegen die Kosten in aller Regel zwischen 15 und 20 Euro pro Quadratmeter.

Die Lohnkosten sind hier übrigens gleich und liegen grundsätzlich bei rund 50 Euro die Stunde. Lediglich die Arbeitszeit ist beim Tapezieren oder beim Verputzen der Wände mit anschließender Aufbringung einer Struktur länger.

Fazit

Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren und dabei direkt mehrere Arbeiten gleichzeitig erledigen möchten und dabei auch noch einen Experten beauftragen, können die Kosten schnell bei rund um 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Gerade im Bereich der Schönheitsreparaturen haben Sie allerdings oftmals auch die Möglichkeit, eine ganze Menge selbst zu erledigen und so bares Geld zu sparen.

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