Haus geerbt und nun? Möglichkeiten im Überblick

Der Erbonkel aus den USA oder anderweitig aus Übersee, der Ihnen ein großes Sümmchen nebst riesiger Villa vererbt, ist für viele Menschen nach wie vor nicht mehr als ein schöner Traum. Trotzdem ist die Situation, dass ein Haus in Deutschland vererbt wird, heute lange nicht mehr so selten wie noch vor zwanzig oder dreißig Jahren.

Das hat einfache Hintergründe. Die Generation der jetzt 70- oder 80-jährigen, die in den meisten Fällen zu Erblassern werden, gehören zu den Menschen, von denen viele nach dem Krieg mit der Zielsetzung der Vermögensbildung und der Schaffung eines Eigenheims ihren Anteil am deutschen Wirtschaftswachstum der 70er, 80er und 90er-Jahre hatten.

Da heute die Eigentumsquote in Deutschland deutlich höher ist als noch vor zwanzig Jahren, wird sich der Trend zu mehr vererbten Immobilien noch mehr verfestigen. Tatsächlich werden heute bereits – statistisch betrachtet – im Schnitt 430.000 Immobilien im Jahr aufgrund eines Todesfalls ganz oder teilweise vererbt.

Doch was tun, wenn es eines Tages so weit ist und Sie ein Haus erben? Beim eigenen Elternhaus mag die Frage noch recht leicht zu beantworten sein – hier haben Sie womöglich viele Jahre Ihres Lebens verbracht und können sich gut die Nutzung als Eigenheim vorstellen.

Komplizierter wird es eher dann, wenn Sie ein Haus von einem entfernteren Verwandten erben oder wenn Sie „nur“ Teil einer Erbengemeinschaft sind. Wir von modernisieren-renovieren-sanieren.de haben hier einmal die wichtigsten Punkte rund um das Thema Erbe einer Immobilie für Sie zusammengetragen.

Ich habe ein Haus geerbt – Was muss ich nun tun?

Wenn Sie ein Haus geerbt haben, stellt sich als Erstes immer die Frage, ob Sie dabei Teil einer Erbengemeinschaft sind oder ob Sie Alleinerbe sind. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, ist es wichtig, sich so schnell wie möglich mit den anderen Teilen der Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen und über das weitere Vorgehen zu diskutieren.

Wenn Sie beispielsweise drei Geschwister sind und das Elternhaus vererbt wird, gibt es verschiedene Wege, damit umzugehen. So kann beispielsweise ein Kind das Haus erhalten und die anderen beiden Erben werden von diesem ausgezahlt.

Eine andere Möglichkeit ist das Belassen der Eigentumsverhältnisse als Erbengemeinschaft und die gemeinsame Vermietung der Immobilie an einen der Erben oder an eine außenstehende Person.

Wichtig ist grundsätzlich im Fall eines Erbes erst einmal die richtige Vorgehensweise. Bevor Sie Eigentumsrechte am Erbe erhalten, müssen Sie das Erbe annehmen. Dafür müssen Sie allerdings nicht aktiv werden – das müssen Sie eher, wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten. Die Frist für die Erbausschlagung beträgt sechs Wochen, nachdem Sie von dem Erbe Kenntnis erlangt haben. Sie können diese Frist verkürzen, indem Sie vorher klar bekennen, dass Sie das Erbe annehmen möchten.

Was könnten Gründe sein, ein Erbe auszuschlagen?

Ausschlagungsgründe kann es viele geben. Manche Erben möchten ein Erbe nicht annehmen, weil sie sich mit dem Erblasser oder der Erblasserin zu Lebzeiten nicht gut verstanden haben. Andere wissen, dass ein Erbe überschuldet ist, und möchten die Schulden nicht übernehmen. Auch das Erbe einer renovierungsbedürftigen Immobilie lässt manchen potenziellen Erben zurückschrecken.

Ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen, sollten Sie sich auf jeden Fall vor dem Antritt des Erbes gut überlegen. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch nachträglich noch für das Erbe eine Privatinsolvenz anzumelden – dabei wäre tatsächlich nur die Erbmasse von dieser Insolvenz betroffen. Dennoch haben Sie mit einem einmal angetretenen Erbe im Falle einer völligen Überschuldung am Ende eine Menge Arbeit und Ärger und unter Umständen sogar erhebliche finanzielle Nachteile.

Haben Sie – als Alleinerbe oder als Erbengemeinschaft – das Erbe angenommen, müssen Sie für das Haus eine Grundbuchänderung vornehmen lassen. Diese ist natürlich mit Kosten verbunden und muss über einen Notar gemacht werden. Wenn noch alte Belastungen im Grundbuch stehen, die bereits abgegolten sind, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, diese aus dem Grundbuch streichen zu lassen.

Haus geerbt – Verkaufen, Vermieten oder selbst nutzen?

Sie haben sich entschieden, das Erbe anzunehmen und möchten nun entscheiden, wie Sie genau die Immobilie nutzen möchten? Hier gibt es natürlich ebenfalls verschiedene Möglichkeiten. Sie können:

  • Die Immobilie selbst nutzen
  • Die Immobilie vermieten
  • Die Immobilie verkaufen

Unabhängig davon, wie Sie diese Immobilie nutzen möchten, müssen Sie zuerst den alten Haushalt auflösen. Das geht natürlich in Eigenleistung – ist aber zumeist mit erheblichen zeitlichen und körperlichen Anstrengungen verbunden. Wenn Sie beispielsweise eine Haushaltsauflösung in Berlin oder einer anderen Stadt in Deutschland planen, gibt es zahlreiche auf Entrümpelung und Haushaltsauflösungen spezialisierte Unternehmen, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie Ihre Immobilie in der Folge selbst nutzen möchten, müssen Sie die Renovierung des Hauses und den Umzug von Ihrer Wohnung in Ihr neues Haus planen.

Möchten Sie die Immobilie vermieten, kann es sinnvoll sein, das Haus zu modernisieren. Wenn die Immobilie schon vor dem Erbfall vermietet war, bietet Ihnen eine Modernisierung beispielsweise die Möglichkeit, die Miete im angemessenen Rahmen zu erhöhen.

Darüber hinaus besteht natürlich auch stets die Möglichkeit, die Erbimmobilie zu verkaufen. Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren in Deutschland erheblich gestiegen, sodass der Verkauf einer solchen Immobilie durchaus eine ansehnliche Summe einbringen kann. Hier stellt sich natürlich die Frage, inwieweit es Sinn macht oder notwendig ist, die Immobilie vor dem Verkauf zu sanieren oder zu modernisieren.

Tatsächlich ist der Immobilienmarkt aktuell – aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase in den letzten rund zehn Jahren – vergleichsweise leer gefegt. Hinzu kommt, dass viele Anleger, die ihr Geld gern in Immobilien anlegen möchten, nach passenden Objekten suchen. Die Aussicht, dass noch im Jahr 2022 Zinserhöhungen durch die EZB vorangetrieben werden könnten, bringen viele Interessenten dazu, die eigenen Anforderungen ein Stück weit zu reduzieren, um möglichst zeitnah noch einen Immobilienkauf realisieren zu können.

Wenn Sie als Verkäufer Ihre Immobilie zu einem realistischen Preis anbieten und die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, um Ihr Angebot auch wirklich so breit wie möglich bekannt zu machen, können Ihnen diese aktuellen Entwicklungen beim Verkauf einer geerbten Immobilie einige Vorteile verschaffen.

Fazit

Auf die Frage: „Ein Haus geerbt, was tun?“ gibt es nicht die eine einzige richtige Antwort. Wie genau Ihr weiterer Weg mit Ihrer Erbimmobilie aussieht, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht zuletzt auch von der Frage, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Auch die Fragen, ob Sie bereits eine Immobilie besitzen und ob Sie bereit sind, als Vermieter tätig zu werden, sollten eine wichtige Rolle dabei spielen.

Auf jeden Fall ist es wichtig, die Verwendung einer Erbimmobilie zu planen und genau zu durchdenken, bevor Sie das Erbe annehmen. Ansonsten kann ein geerbtes Haus schnell zu einem Klotz am Bein werden, das mehr Kosten verursacht als dass es Ihnen Vorteile einbringt.

Foto: maginnis via Twenty20

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